Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5474 entstanden aus Vorlage: OF 870/10 vom 10.11.2019
Betreff: Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle "Ronneburgstraße" der Stadtbahnlinie U 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der leider bisher fehlende geeignete Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle "Ronneburgstraße" der Stadtbahnlinie U 5 umgehend realisiert werden kann. So soll der nicht unwesentliche Straßenverkehrslärm nicht, wie bisher geschehen, ungefiltert von dem Hochbahnsteig auf die angrenzende Wohnbebauung abprallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 870/10Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Bahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5474Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Direktanregung
- 20. März 2020STST 579Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1242Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats