Ostpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2008, ST 1240
Betreff:
Ostpark
Der Ostpark wird im Rahmen des Anlagenschutzes von der Stadtpolizei des
Ordnungsamtes intensiv bestreift. Kontrollmaßnahmen erfolgen nicht nur zu
unterschiedlichen Zeiten innerhalb der Woche, sondern auch an den Wochen-
enden und Feiertagen. Durch die Präsenz soll sowohl ordnungswidrigem Handeln
als auch Straftaten entgegengewirkt werden.
Die Überprüfung von Erlaubnissen zum Parken in der Grünanlage sowie die
Überprüfung von Zufahrtsberechtigungen sind Bestandteil der Kontrollmaßnahmen.
Da die Stadtpolizei aufgrund ihrer vielseitigen und umfangreichen Aufgaben der
Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet tätig ist, kann eine kontinuierliche Präsenz
im Ostpark nicht gewährleistet werden.
Der Einsatz von "Parkwächtern“ ist für die Grünanlagen im Stadtgebiet nicht vor-
gesehen. Die Finanzierung eines solchen Dienstes wäre aus den laufenden Mitteln
nicht möglich.
Auf die Situation des Grillens hat das Grünflächenamt in geeigneter Form reagiert.
So wurde ein Bereich ausgewiesen, innerhalb dessen das Grillen erlaubt ist.
Überdies wurde eine Möglichkeit geschaffen, die heiße Grillkohle ordnungsgemäß
zu entsorgen.
Um speziell an den Wochenenden den Hinterlassenschaften, wie Getränkedosen,
Verpackungsmaterial usw. entgegenzuwirken, werden bei guten Witterungsver-
hältnissen zwei große Behälter an der Grillwiese aufgestellt. Diese werden freitags
angeliefert und montags abgeholt.
Der gesamte Park und insbesondere der ausgewiesene Grillbereich werden an sechs Tagen jeweils vormittags gereinigt. Darüber hinaus wird der Magistrat in dieser Saison zusätzlich eine Sonntagsreinigung durchführen lassen, die allerdings nur bedarfsweise, d. h. bei guter Witterung beauftragt wird. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Kosten, die diese Reinigung an Sonntagen verursacht, wird nach Abschluss der Grillsaison geprüft, ob das Ergebnis den Mitteleinsatz rechtfertigt, um als Grundlage für zukünftige Regelungen zu dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2008OFOF 354/4OstparkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Mai 2008OMOM 2249OstparkDirektanregung
- 4. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1240OstparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab