Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Austausch von Bruteiern gegen Gipseier zu reduzieren. Dies soll in Kombination mit einem Fütterungsverbot und tierschutzgerechten Maßnahmen erfolgen, um eine nachhaltige Lösung zu erreichen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Insgesamt wird der Austausch von Bruteiern gegen Gipseier von der Abteilung Veterinärwesen als ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Taubenpopulation angesehen. Dies sollte in Kombination mit einem nachhaltigen Durchsetzen des Fütterungsverbotes und tierschutzgerechten Vergrämungsmaßnahmen stattfinden. Auch die Stadtpolizei erhält immer wieder Beschwerden über das Taubenfüttern. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 8 Gefahrenabwehrverordnung erfüllt das Füttern von Tauben sowie das Auslegen oder Ausstreuen von Taubenfutter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Für eine Ahndung durch die Stadtpolizei ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können. Daher ist es auch aus Sicht der Stadtpolizei sinnvoll, wenn Maßnahmen beschlossen werden, die der Eindämmung der Taubenpopulation dienen.
- Meldungen über wilde Brutstätten von Tauben im oben genanntem Bereich. Sofern der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes Frankfurt am Main wilde Brutstätten im Bahnhofsviertel mitgeteilt werden, werden diese Information an das Stadttaubenprojekt weitergegeben.
- Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer sollen in geeigneter Weise (Anschreiben [z. B. Bescheiden über Grundbesitzabgaben beiliegend], Information im Amtsblatt, Aushang im Schaukasten des Ortsbeirats, Pressemitteilungen) informiert und auch um Weitergabe der Information an Mieterinnen bzw. Mieter gebeten werden. Inwiefern Grundstückseigentümer oder deren Mieter über die Tätigkeit des Stadttaubenprojekts informiert werden können, kann durch die Abteilung Veterinärwesen nicht beurteilt werden. Wenn die Stadt Frankfurt am Main ihren Bürgerinnen und Bürgern den Zutritt zu ihren Grundstücken bzw. Mietwohnungen durch Vereinsmitglieder (egal welcher Art) empfehlen soll, wird dies allerdings in Bezug auf eine potentielle Gefahrenlage als kritisch angesehen. Es bleibt dem Verein jedoch unbenommen, in eigener Verantwortung Aufklärung zu betreiben und Pressemeldungen herauszugeben.
- Der Magistrat beschafft zur Unterstützung der Aktion 3000 Gipseier und stellt diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung. Seit vielen Jahren unterstützt der Magistrat das Stadttaubenprojekt jährlich mit 19.200,00 €. Die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel ist nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. Februar 2021OFOF 1556/1Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Februar 2021OFOF 1557/1Der Ortsbeirat unterstützt das Reduzieren der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Kauf von 3.000 GipseiernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2021OIBOIB 534Der Ortsbeirat unterstützt das Reduzieren der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Kauf von 3.000 GipseiernBudget-Initiative
- 24. Februar 2021OMOM 7315Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzierenDirektanregung
- 11. Juni 2021Sie sind hierSTST 1236Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzierenStellungnahme
- 30. August 2021Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1516Der Ortsbeirat unterstützt das Reduzieren der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel durch den Kauf von 3.000 GipseiernStellungnahme
- 7. April 2024OFOF 1243/1Zuschuss statt Einbindung des Ordnungsamtes gemäß OIB 534/2021Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab