Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1234
Betreff: Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanen Vorgang: OM 1524/17 OBR 6 Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen ist eine zentrale Aufgabe bei der Entwicklung von Neubaugebieten. Während des Bebauungsplanverfahrens wird der Bedarf an sozialer Infrastruktur (Kindergärten, Kindertagesstätten usw.) abgefragt und gegebenenfalls innerhalb des Gebietes eingeplant. Für die Parkstadt Unterliederbach beabsichtigt der Magistrat, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu ändern bzw. einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, sobald die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem Bereich des Störfallrechts/Seveso-III-Richtlinie mit den betroffenen Behörden und Betrieben einvernehmlich geschaffen sind. Soweit sich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bestätigt, dass eine Kindertagesstätte einzuplanen ist, wird ein geeigneter Standort im neuen Baugebiet festgesetzt werden. Die Trägerschaften für Kita-Neubauten, die von der Stadt Frankfurt realisiert werden, werden durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt am Main an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zum Betrieb als Kindertageseinrichtung vergeben. Sofern ein Betriebsträgerschafts-Verfahren ausgeschrieben wird, besteht für die katholische Kirchengemeinde St. Johannes Apostel die Möglichkeit, sich am Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017OFOF 377/6Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1524Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenDirektanregung
- 17. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1234Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab