Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1524 entstanden aus Vorlage: OF 377/6 vom 13.03.2017
Betreff: Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanen Der Magistrat wird gebeten, einen Kindergarten für die Parkstadt II einzuplanen, falls die Seveso-Richtlinie dort ein Baugebiet zulässt. Die katholische Kirchengemeinde St. Johannes Apostel hat gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirats 6 bereits ihr Interesse bekundet, diesen Kindergarten zu betreiben. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, hierüber mit der Gemeinde frühzeitig das Gespräch zu suchen.
Begründung: Das Thema Kinderbetreuung muss bei neuen Baugebieten unbedingt von Anfang an berücksichtigt werden. Während des öffentlichen Diskurses bezüglich des neuen Baugebiets und dazugehöriger Notwendigkeiten trat die Kirchengemeinde an den Ortsbeirat 6 heran und verkündete ihr Interesse am Betrieb eines Kindergartens an diesem Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1234 Aktenzeichen: 61 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017OFOF 377/6Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017Sie sind hierOMOM 1524Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenDirektanregung
- 17. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1234Unterliederbach: Kindergarten für das Baugebiet Parkstadt II einplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats