Wann werden die Verhältnisse für die Anwohner des Schönplatzes endlich erträglicher gestaltet?
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1232
Betreff:
Wann werden die Verhältnisse für die Anwohner des Schönplatzes endlich erträglicher gestaltet?
Der Bereich um den Schönplatz wurde im Rahmen eines Sanierungsverfahrens in den 80iger Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Ziel der Maßnahme war unter anderem, in einem Bereich ohne Freiflächen die Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die Bewohner zu verbessern.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht beim verkehrsberuhigten Bereich ausdrücklich vor, dass überall Kinder spielen dürfen. Durch die Darstellung eines Kindes mit Ball im Schild wird diese Intention der StVO auch im Verkehrszeichen verdeutlicht.
Aus Sicht des Magistrats sollte daher diesem Punkt der Anregung nicht entsprochen werden.
Wie vom Ortsbeirat angeregt, wird der Magistrat veranlassen, dass die Sitze am Spielplatzrand entfernt und durch Rohrbügelgeländer ersetzen werden. Die Spielplatzgeräte auf dem östlichen Teil des Schönplatzes sollen an einen noch festzulegenden geeigneten Ort im Stadtteil umgesetzt werden.
Mit seinem alten Baumbestand ist der Schönplatz nicht für die Nutzung als Bolzplatz geeignet. Die Errichtung eines "Streetballkäfigs“ ist dort nicht möglich.
Der Magistrat sieht durchaus den Bedarf eines Bolzplatzes in diesem Stadtteil und wird die stadteigenen Flächen für eine Eignung als Bolzplatz prüfen.
Der Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist die "Problematik“ des Schönplatzes durchaus bewusst und daher wurden im Rahmen der personellen Möglichkeiten in der Vergangenheit bereits präventive Krontrollen in den späten Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Bei Überprüfungen Anfang Juli waren zunächst an zwei Abenden Verstöße gegen die Polizeiverordnung (PVO) festzustellen.
Nach Feststellen der Personalien wurden die betreffenden Personen aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen und entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach PVO gestellt.
Durch den hohen Kontrolldruck an den Folgeabenden wurde inzwischen erreicht, dass sich die Situation für die Anwohner gebessert hat. Bei den letzten Überprüfungen waren keine Beanstandungen mehr festzustellen. Auch dem zuständigen Polizeirevier der Landespolizei liegen über den Schönplatz keine negativen Erkenntnisse vor. Aufgrund der geschilderten Situation wird der genannte Bereich auch weiterhin von der Stadtpolizei bestreift werden.
Gespräche mit den Jugendlichen vor Ort bezüglich der Lärmbelästigung haben von Seiten der Mitarbeiter des Jugendzentrums Gutleut bereits stattgefunden. Der offene Bereich des Jugendzentrums musste jedoch zum 30.05.2010 aus der Liegenschaft Schönstr. 6 ausziehen. Derzeit stehen dem Träger der Einrichtung keine geeigneten Ersatzräume zur Verfügung. Sobald diese gefunden sind, sollen die Gespräche mit den Jugendlichen fortgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2010OFOF 659/1Wann werden die Verhältnisse für die Anwohner des Schönplatzes endlich erträglicher gestaltet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juni 2010OMOM 4320Wann werden die Verhältnisse für die Anwohner des Schönplatzes endlich erträglicher gestaltet?Direktanregung
- 16. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1232Wann werden die Verhältnisse für die Anwohner des Schönplatzes endlich erträglicher gestaltet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab