Frankfurter Westen: Wie werden die westlichen Stadtteile vor den Folgen von Starkregenereignissen (besser) geschützt?
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Hochwasserschutz in den westlichen Stadtteilen Frankfurts, insbesondere im Hinblick auf Starkregenereignisse. Es werden Maßnahmen zur Risikovorsorge und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgestellt, um die Gefahren durch Überflutungen zu minimieren und die natürlichen Wasserkreisläufe zu stärken.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Ursache von Überflutungen ist grundsätzlich zwischen Hochwasser und Starkregen zu unterscheiden, wobei die Grenzen hier fließend sind. So spricht man von Hochwasser, wenn die Überflutungen einen direkten Bezug zu einem Fließgewässer (Flüsse oder Bäche) haben und der Wasserstand in den Gewässern den normalen Pegel deutlich überschreitet. Ein Hochwasser kann sowohl durch ergiebige langanhaltende Niederschläge, auch in Verbindung mit der Schneeschmelze, entstehen als auch nach sommerlichen Starkregenereignissen. Da die Starkregenereignisse lokal meist stark begrenzt sind, führen diese meist nur an den kleineren Gewässern zu Hochwasser. Während an kleinen Gewässern aufgrund der schnellen Anlaufzeiten kaum Vorwarnmöglichkeiten bestehen, sieht die Situation an Fließgewässern mit großen Einzugsgebieten deutlich anders aus. Hier ist meistens eine Vorwarnzeit von mehreren Stunden bis Tagen gegeben. Vom Land Hessen werden für eine Vielzahl von Gewässern Überflutungsflächen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis ermittelt und rechtskräftig in Überschwemmungsgebietskarten festgesetzt. Aus den Karten lässt sich die Betroffenheit durch potenzielle Überflutungen bei Hochwasser ablesen. An Gewässern mit signifikantem Hochwasserrisiko (sogenannte Risikogewässer) wurden darüber hinaus sogenannte Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erstellt und veröffentlicht. Aus lokalen, meist zeitlich begrenzten und heftigen Starkniederschlägen können in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse und flächige Überflutungen abseits der Fließgewässer unmittelbar dort, wo der Regen fällt, entstehen. Die Gefahren resultieren hier primär aus Niederschlagswasser, welches auf stark versiegelten Flächen oberflächlich abfließt, oder aus umliegenden meist land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die in die Siedlungsbereiche entwässern. In kleinen Einzugsgebieten können Starkregenereignisse aber auch dazu führen, dass die Wasserstände in kleineren Gewässern schnell ansteigen und Überflutungen bei Unterliegern entstehen. Hier ist aufgrund des plötzlichen Auftretens großer Niederschlagsmengen so gut wie keine Vorwarnzeit gegeben. Die im Herbst 2021 im Geoportal veröffentlichten Starkregengefahrenkarten für Frankfurt am Main (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) liefern flächendeckende Informationen zu potenziellen Überflutungsgefahren und somit die Grundlage, um liegenschaftsbezogene Risikovorsorge zu betreiben. Zu Frage 1: Sind die Karten/Pläne zu den als Überschwemmungsgebiete ausgewiesenen Flüssen und Bächen aktuell bzw. sind hier die zunehmenden Starkregenereignisse der letzten Jahre bereits berücksichtigt? Für die Berechnung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sind die jeweiligen Regierungspräsidien zuständig. Diese prüfen in regelmäßigen Abständen die Aktualität der Überschwemmungsgebiete in Bezug auf Veränderungen im Einzugsgebiet und der hydrologischen Planungsgrundlagen und veranlassen bei Bedarf eine Neuberechnung. Für eine Vielzahl an Frankfurter Gewässern liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete vor. Die Gewässer, die im Stadtbereich neu berechnet wurden, sind der Liederbach, der Sulzbach sowie der Urselbach. Die Überschwemmungsgebiete des Liederbachs und des Sulzbachs sind bereits neu festgesetzt worden. Das Überschwemmungsgebiet des Urselbachs befindet sich derzeit in der Festsetzung. Bei den Neuberechnungen der Überschwemmungsgebiete werden die Starkregenereignisse indirekt berücksichtigt. Die hydrologischen Eingangsdaten für die Berechnungsmodelle werden aus statistischen Bewertungen von langjährigen Niederschlags- und Pegelaufzeichnungen gewonnen. So werden bei einer Aktualisierung der Eingangsdaten aktuelle Zeitreihen in Bezug auf Niederschlag bzw. Abfluss berücksichtigt. Die Betrachtung der starkregenbedingten Überflutungsgefahr erfolgt gesondert in den städtischen Starkregengefahrenkarten, was eine freiwillige Vorsorgeleistung der Kommune darstellt. Die Starkregengefahrenkarten, welche im Herbst 2021 veröffentlicht wurden, befinden sich auf dem aktuellsten Stand. Die Starkregengefahrenkarten der Stadt sind frei zugänglich im Geoportal verfügbar und können von allen Interessierten genutzt werden, um durch Überflutungen bedrohte Orte zu identifizieren. Die Starkregengefahrenkarten wurden für drei beispielhafte Szenarien mit unterschiedlicher Niederschlagsintensität (selten, außergewöhnlich, extrem) berechnet. Nähere Informationen können dem zugehörigen Erläuterungsdokument im Internet entnommen werden unter: https://geodatenkatalog.frankfurt.de/geonetwork/srv/api/records/cdbca2b8-a63e-4943-b6ca-007ff03fcab9/attachments/20211025_Erlaeuterung_Starkregengefahrenkarten_Frankfurt-am-Main.pdf Zu Frage 2: Welche Engstellen (wie bspw. die Engstelle unterhalb der A 66 in Sossenheim entlang des Sulzbachs) bzw. Stellen, die problematisch werden könnten, sind im Frankfurter Westen identifiziert, und welche Szenarien gibt es hierfür? Für die Gewässersysteme des Westens (Westerbach, Sulzbach, Liederbach) liegen Flussgebietsuntersuchungen vor. Die Untersuchungen dienen als Grundlage, um u.a. den Bestand zu erfassen und hydraulische Engstellen auszuweisen, aber auch, um das Gewässersystem ökologisch nachhaltig auszurichten. Auf Basis dessen werden bedarfs- bzw. anlassbezogen seit Jahrzehnten Engstellen sukzessive umgebaut und entschärft. Beispielsweise wurden am Sulzbach mehrere Maßnahmen umgesetzt. In den Jahren 1987 bis 1998 wurde unter anderem der Fließquerschnitt in der Ortslage von Sossenheim - soweit in der beengten innerörtlichen Lage möglich - von der Brücke Schaumburger Straße bis zur Biegung unterhalb des Kerbeplatzes aufgeweitet, um den Wasserspiegel abzusenken und um damit die Hochwassergefahr zu entschärfen. Im Abschnitt zwischen der Autobahn BAB 66 und der Fußgängerbrücke wurden in der Grünanlage Sohl- und Uferbefestigungen entfernt. Der Sulzbach hat somit hier seine natürlichen Auen zurückerhalten, die wieder überschwemmt werden und zur Abflussverzögerung in der Ortslage von Sossenheim beitragen. Außerhalb von Sossenheim, im Abschnitt zwischen Tillybad und der Mündung in die Nidda, wurde ein weiterer, 250 m langer Bereich naturnah wiederhergestellt. Zu Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen für den vorbeugenden Hochwasserschutz bzw. zum Schutz vor Überschwemmungen werden im Frankfurter Westen umgesetzt bzw. sind derzeit in Planung? Die Herstellung eines Hochwasserschutzes, insbesondere in den dicht und bis zum Gewässer bebauten Siedlungen mit vielen Beteiligten, ist ein anspruchsvoller Prozess. Jedes Gewässersystem weist eigene gebietstypische Besonderheiten und Randbedingungen auf, die sich auf den Ablauf und die Ausprägung einer Hochwasserwelle auswirken. Dies erfordert einen lokal angepassten Hochwasserschutz, der spezifisch und nur bedingt auf benachbarte Gewässersysteme übertragbar ist. Hierfür werden alle möglichen Szenarien - wie zum Beispiel Retention in den Auen, Umfluter-Konzepte, technischer Hochwasserschutz (bspw. Deiche, Mauern, Rückhaltebecken), mobiler Hochwasserschutz, Entsieglung etc. - in Erwägung gezogen und geprüft. Ein städtisches Programm zum Hochwasserschutz, das für alle Gewässer in Frankfurt realisierbare Schutzmaßnahmen mit Kosten und Zeitbedarf enthält und abhängig von den unterschiedlichen Schutzbedürfnissen und -zielen nach Priorität sortiert ist, liegt nicht vor. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden für die beiden Taunusbäche Liederbach und Sulzbach Steckbriefe erarbeitet, in denen neuralgische Punkte aufgezeigt und Vorschläge für Schutzmaßnahmen enthalten sind. Zu Frage 4: Inwieweit werden in diesem Zusammenhang auch die Kanalsysteme ertüchtigt bzw. erweitert? Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz werden keine Erweiterungen des Kanalnetzes vorgesehen. Es werden jedoch eine Abkopplung des Regenwassers vom Kanal und die naturnahe, oberflächige Bewirtschaftung vor Ort (Verdunsten, Versickern oder Nutzen) verfolgt. Dies dient nicht nur der Entlastung von Kanalisation, Kläranlagen und Gewässern, sondern insbesondere der Klimawandelanpassung (Hitze, Starkregen, Grundwasserneubildung etc.), dem Natur- und Artenschutz sowie einem gesunden und attraktiven Wohnumfeld. Insbesondere trägt die Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs dazu bei, dass die Gefahren durch Starkregen und die Entstehung von Hochwasser reduziert werden. Im Fokus ausgesuchter Anpassungen der Entwässerungsanlagen stehen Bereiche, in denen bereits Schäden aufgrund von Überflutungen entstanden sind. Darüber hinaus werden Starkregengefahren und die Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf bei grundhaften Umgestaltungen des Straßenraums beachtet. Hierbei müssen die Maßnahmen sowohl für den Straßenbaulastträger als auch für den Kanalnetzbetreiber wirtschaftlich darstellbar bleiben und kapazitiv realisierbar sein. Zu Frage 5: Werden in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms "100 wilde Bäche" (100 hessische Bäche sollen modellhaft renaturiert werden) durchgeführt bzw. sind Gewässer aus dem Frankfurter Westen hier überhaupt berücksichtigt? Der Fokus des Landesprogramms "100 Wilde Bäche" liegt auf der ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Gewässer, der Wiederherstellung der Durchgängigkeit sowie der Bereitstellung von Flächen am Gewässer, die der natürlichen Retention und damit auch dem Hochwasserschutz dienen können. Im Landesprogramm "100 Wilde Bäche" wurden folgende im Stadtgebiet von Frankfurt liegende Gewässer berücksichtigt: Eschbach, Urselbach und Liederbach. Zu Frage 6: Welche Überlegungen gibt es in diesem Zusammenhang zur weiteren Versiegelung von Böden im Rahmen von Neubaumaßnahmen? Eine zusätzliche Versiegelung kann im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen nicht vollständig vermieden werden. Die Versiegelung sollte jedoch auf ein Minimum begrenzt werden. Ziel ist hier, dass das auf dem jeweiligen Grundstück anfallende Regenwasser vollständig verdunstet, versickert oder genutzt wird und so eine weitgehende Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf erreicht wird. In Neubaugebieten wird die Regenwasserbewirtschaftung schon seit Langem umgesetzt und auf eine Begrenzung der Versiegelung geachtet. Beispiele hierfür sind das Lindenviertel und der Riedberg. Durch die aktuell der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegte Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) soll bei Neubauten eine verstärkte Begrünung und Bepflanzung von Grundstücken sichergestellt werden. Hierdurch soll u.a. die Versiegelung von Flächen im Rahmen von Baumaßnahmen begrenzt werden. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist zudem die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten und kann nur im Einzelfall und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (bspw. keine wesentliche Beeinflussung von Hochwasserrückhaltung/-abfluss, hochwasserangepasste Bauweise) erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2021OFOF 162/6Frankfurter Westen: Wie werden die westlichen Stadtteile vor den Folgen von Starkregenereignissen (besser) geschützt?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021VV 135Frankfurter Westen: Wie werden die westlichen Stadtteile vor den Folgen von Starkregenereignissen (besser) geschützt?Anfrage
- 17. Dezember 2021STST 2273Frankfurter Westen: Wie werden die westlichen Stadtteile vor den Folgen von Starkregenereignissen (besser) geschützt?Stellungnahme
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1224Frankfurter Westen: Wie werden die westlichen Stadtteile vor den Folgen von Starkregenereignissen (besser) geschützt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab