Zugang zum Jüdischen Museum Frankfurt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Zugang zum Jüdischen Museum in Frankfurt. Es wird bestätigt, dass alle Zugangswege verkehrssicher sind und keine weiteren Umgestaltungen im Umfeld des Museums geplant sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Zugangswege zum Jüdischen Museum befinden sich allesamt in einem verkehrssicheren Zustand. Das Museum ist sehr gut über die Ampelanlage vom "Nizza" über den Untermainkai und in der Folge über den Fußgängerüberweg zum Eingang auf dem Bertha-Pappenheim-Platz erreichbar. Ebenso über die Signalanlage von der Wilhelm-Leuschner-Straße über die Untermainanlage zur Hofstraße oder auch über die Signalanlage Neue Mainzer Straße zum Untermainkai und dann um die Ecke zum Museumseingang. Die Gehwege des Untermainkais und der Hofstraße (nördlich und südlich des jüdischen Museums) wurden kürzlich grundhaft erneuert. Provisorien werden bis Ende 2020 beseitigt sein. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Umgestaltungen der Straßenräume im direkten Umfeld des Jüdischen Museums geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2020OFOF 1443/1Zugang zum Jüdischen Museum FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2020OMOM 6690Zugang zum Jüdischen Museum FrankfurtDirektanregung
- 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 121Zugang zum Jüdischen Museum FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab