Höchst: Verkehrsplanung
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht die Etat-Anregung des Ortsbeirates als Wunsch nach einer Stadtteilverkehrsplanung. Er betont jedoch, dass die Erwartungen des Ortsbeirates kaum erfüllt werden können, da der aktuelle Verkehrsstatus in der Höchster Altstadt ein bewährter Kompromiss ist, der ohne signifikante Änderungen nicht verändert werden kann.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat versteht die Etat-Anregung des Ortsbeirates als Wunsch nach einer Stadtteil- bzw. Quartiersverkehrsplanung. Jedoch sind aus Sicht des Magistrats die Erwartungen, die der Ortsbeirat mit der Etat-Anregung zum Ausdruck bringt, kaum einzulösen. Der Status quo der Verkehrsführung und -regelung in der Höchster Altstadt stellt einen seit Jahren bewährten und grundsätzlich funktionsfähigen Kompromiss dar, der ohne eine massive Reduzierung der von den dort Wohnenden und Gewerbetreibenden selbst ausgehenden Verkehrserzeugung bzw. Beaufschlagung von Flächen mit ruhendem Verkehr nicht merklich veränderbar ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2020OFOF 1184/6Haushalt 2020/2021 Höchst: VerkehrsplanungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2020EAEA 96Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Höchst: VerkehrsplanungEtatanregung
- 26. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1216Höchst: VerkehrsplanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab