tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1211
Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk? Im Zusammenhang mit der Anfrage ist zunächst anzumerken, dass grundsätzlich jeder Baumeigentümer für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich ist. Dies hat er durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten. Ein Schadensereignis bedeutet aber nicht zwingend die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Hier ist immer eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
Zu 1.: Angaben oder Auskünfte zum Vorfall vom 31.05.2011 an der Hufnagelstraße sind aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens zwischen Haftpflichtversicherung (AXA) und dem Geschädigten derzeit nicht möglich.
Zu 2.: Die beim Grünflächenamt in den letzten beiden Jahren im Rahmen von Haftpflichtschäden gemeldeten Forderungen im Zusammenhang mit Ast- oder Baumbrüchen stellen sich wie folgt dar: Jahr 2009 insgesamt 18 Schadensfälle (keine Sturmschäden) Jahr 2010 insgesamt 44 Schadensfälle (davon 22 Sturmschäden = höhere Gewalt) Hierzu ist anzumerken, dass das Grünflächenamt in Straßen und Grünanlagen alleine ca. 160.000 Bäume betreut. Hinzu kommen noch Bäume auf Friedhofsflächen und im Wald.
Zu 3.: Im Jahr 2009 gab es drei Personenschäden mit leichten Verletzungen. Im Jahr 2010 gab es keine Personenschäden.
Zu 4.: Es entstanden Sachschäden. Die Höhe der Sachschäden ist abschließend unbekannt, da das Grünflächenamt nur über die Axa-Versicherung abgerechnete Haftpflichtschäden erhält. Nicht jede gestellte Forderung zieht eine Zahlung nach sich. Die ausgezahlte Summe pro Jahr für Schäden aus Ast- und Baumbrüchen liegt in der Regel pro Jahr deutlich unter 10.000,-- Euro.
Zu 5.: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden durch die Stadt Frankfurt am Main Baumkontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Im Falle eines Mangels werden bei der Baumkontrolle baumpflegerische Maßnahmen festgelegt, um den Baumbestand in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Es gibt jedoch selten, aber immer wieder auch einmal, Schäden durch Bäume, die nicht vorhersehbar sind.
Zu 6.: Siehe
- Zu 7.: Sachlich zuständig ist für die Bäume in der Hufnagelstraße das Grünflächenamt. Zu 8.: Alle Firmen, die zur Baumkontrolle oder für Baumarbeiten beauftragt sind, werden im Rahmen der Ausschreibung einer Fachkunde- (nach Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) oder gleichwertig), Leistungsfähigkeits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Zu 9.: Die Stadt Frankfurt ist pflichtversichert durch die Gemeindehaftpflichtversicherung, diese prüft die Ansprüche bzw. Forderungen. Berechtigte Forderungen werden durch die Versicherung beglichen. Berechtigt sind Forderungen nur dann, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2011OFOF 32/1Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. August 2011VV 74tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?Anfrage
- 14. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1211tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab