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tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

Am 31.05.2011 gegen 21:00 Uhr stürzte in der Hufnagelstraße ein Baum auf die Fahrbahn und beschädigte zwei Autos. Laut Polizeibericht (siehe unten) war offenbar Altersschwäche die Ursache.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.08.2011, V 74 entstanden aus Vorlage: OF 32/1 vom 31.07.2011

Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk? Am 31.05.2011 gegen 21:00 Uhr stürzte in der Hufnagelstraße ein Baum auf die Fahrbahn und beschädigte zwei Autos. Laut Polizeibericht (siehe unten) war offenbar Altersschwäche die Ursache. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat auf folgende Fragen zu antworten:

  1. Lässt sich der Vorfall tatsächlich nur durch Altersschwäche des Baumes erklären? (Zum Zeitpunkt des Ereignisses herrschte nach unserem Wissensstand kein Sturm oder eine sonstige besonders kritische Wetterlage.)
  2. Wie oft kam es in den letzten 24 Monaten im Stadtgebiet zu Ereignissen und Unfällen im Zusammenhang mit umstürzenden Bäumen oder Ästen?
  3. Kamen hierbei Menschen zu Schaden?
  4. Entstanden Sachschäden und wenn ja in welcher Höhe?
  5. Mit Hilfe welcher Maßnahmen ist es möglich, solche Ereignisse vorauszusehen und präventiv tätig zu werden?
  6. In der Hufnagelstraße wurden in diesem Frühjahr bereits Arbeiten an den Bäumen - unter anderem Zurückschneiden von Ästen - durchgeführt. Warum wurde der Zustand des altersschwachen Baumes dabei nicht erkannt?
  7. Welche Behörde ist hierfür sachlich zuständig?
  8. Wurden Firmen mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt und wenn ja, wie wurde deren Sachkunde überprüft?
  9. Wer haftet für solche Schäden, insbesondere, falls es in Zukunft bei derartigen Vorfällen zu Personenschäden kommen sollte? Begründung: Wir sind froh darüber, dass es in unseren Stadtteilen eine relativ große Anzahl von Bäumen und Grünanlagen gibt. Diese müssen jedoch auch regelmäßig und sachkundig gärtnerisch gepflegt werden. Angesichts des Vorfalls in der Hufnagelstraße stellt sich die Frage, ob die zuständige Behörde alles notwendige unternommen hat, sachkundige Firmen beauftragt hat und personell ausreichend ausgestattet ist. Polizeibericht vom 01.06.2011 | 12:33 Uhr POL-F: 110601 - 669 Gallus: Zwei geparkte Pkw durch altersschwachen Baum beschädigt Frankfurt (ots) - Mit einem leichten Knarzen verabschiedete sich gestern Abend, gegen 21.00 Uhr, ein am Rand der Hufnagelstraße stehender Baum und stürzte auf die Fahrbahn. Hierbei begrub er (Stammdurchmesser 50 cm) einen geparkten BMW unter sich, der erheblich beschädigt wurde (wirtschaftlicher Totalschaden). Ein weiteres Fahrzeug (Toyota) wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und leicht beschädigt. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Wegen der Aufräumarbeiten durch die Feuerwehr musste die Fahrbahn bis gegen 22.30 Uhr gesperrt werden. Als Ursache dürfte der morsche und teilweise abgestorbene Zustand des Baumes anzusehen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2011OFOF 32/1Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 16. August 2011Sie sind hier
    VV 74tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?
    Anfrage
  3. 14. November 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1211tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Altersschwache Bäume im Ortsbezirk?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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