Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbei fahren!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1203
Betreff: Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbei fahren! Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 soll die neue Linie X17 in Betrieb genommen werden. Die Aufgabenträgerschaft liegt beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Zunächst wird die Linie X17 nur auf dem Abschnitt Hofheim - Hattersheim - Flughafen Terminal 1 verkehren. Ab Dezember 2017 wird der Bus über GatewayGardens und Bahnhof Neu-Isenburg bis in das Neu-Isenburger Gewerbegebiet verlängert werden und damit die Linie OF-67 ersetzen. Der Abschnitt Flughafen - Neu-Isenburg wird dann gemeinsam von den Linien X17 und X19 (heutige Linie 651) bedient. Hierbei überlagern sich die beiden im 30-Minuten-Takt verkehrenden Busse zu einem gemeinsamen 15-Minuten-Takt. In Neu-Isenburg bestehen dann gute Anschlüsse von und zu den Zügen der S-Bahnlinien S3 und S4, in Hofheim zwischen der Linie X17 und der S2. Der in der Planungsphase seinerzeit geprüfte Linienweg über Sindlingen bedeutet eine Erhöhung der Fahrzeit um rd. 8 Minuten. Abgesehen davon, dass eine derartige Fahrzeitverlängerung dem Charakter einer Schnellbuslinie nicht förderlich ist, wären mit dieser Mehrfahrzeit die beschriebenen guten Anschlüssen zu den S-Bahnen und die Vertaktung der Linien X17 und X19 auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt nicht mehr möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2016OFOF 85/6Sindlingen: Schnellbuslinie X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 240Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren!Direktanregung
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1203Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbei fahren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab