Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren!
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Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 240 entstanden aus Vorlage: OF 85/6 vom 08.06.2016
Betreff: Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren! Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV dafür einzusetzen, dass für die geplante Schnellbuslinie X17 von Hofheim am Taunus über Kriftel, Hattersheim und Frankfurt am Main-Sindlingen zum Frankfurter Flughafen eine Haltestelle in Sindlingen eingerichtet wird, wie es in den ersten Vorplanungen angedacht war. Denn: Eine Buslinie macht ohne Haltestelle ziemlich wenig Sinn! Der Ortsbeirat schlägt deshalb einen Halt im Bereich des Sindlinger Kreisels vor, um auch den vorhandenen Bedarf der Sindlinger Bürger zu decken. Die damit verbundene zusätzliche kurze Wegstrecke wird den Charakter einer "Schnellbuslinie" nicht verändern.
Begründung: Ab Dezember 2016 soll eine Schnellbuslinie von Hofheim am Taunus über Kriftel und Hattersheim zum Frankfurter Flughafen eingerichtet werden. Auf ihrer Strecke tangiert diese Linie auch das Frankfurter Stadtgebiet in Sindlingen, ohne dort jedoch zu halten. Besonders für Sindlinger und Zeilsheimer Bürger, die zum Flughafen wollen oder dort arbeiten, ist dies eine wenig befriedigende Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2016OFOF 85/6Sindlingen: Schnellbuslinie X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016Sie sind hierOMOM 240Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbeifahren!Direktanregung
- 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1203Sindlingen: Schnellbus X17 darf nicht an Sindlingen vorbei fahren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats