Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1201

Betreff: Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim Die Neugestaltung des Fechenheimer Mainufers wurde am 19.05.2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 68). Das Konzept zur Neugestaltung sah bisher keine Beleuchtung des Promenadenweges vor. Generell ist in öffentlichen Parkanlagen in Frankfurt am Main zur Schonung von Fauna und Flora keine Wegebeleuchtung vorgesehen. Hier stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen Verfügung. Nur in Anlagen, in denen es keine anderen fußläufigen Verkehrsverbindungen, z.B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an den Parkwegen angeordnet. Die Uferpromenade befindet sich darüber hinaus in der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Eine Beleuchtung ist hier auch landschafts- und naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat den Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm "Aktive Kernbereiche" für die Umgestaltung des Fechenheimer Mainufers abgelehnt, dass für zusätzliche Maßnahmen keine Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Um dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen, besteht bereits jetzt die Möglichkeit die ausgeleuchtete Wegeverbindung am nah gelegenen Fechenheimer Leinpfad zu nutzen, der auch an die Straßenbahnhaltestellen anschließt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2011OFOF 23/11Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  2. 15. August 2011OMOM 247Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimDirektanregung
  3. 14. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1201Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen