Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1201
Betreff: Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim Die Neugestaltung des Fechenheimer Mainufers wurde am 19.05.2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 68). Das Konzept zur Neugestaltung sah bisher keine Beleuchtung des Promenadenweges vor. Generell ist in öffentlichen Parkanlagen in Frankfurt am Main zur Schonung von Fauna und Flora keine Wegebeleuchtung vorgesehen. Hier stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen Verfügung. Nur in Anlagen, in denen es keine anderen fußläufigen Verkehrsverbindungen, z.B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an den Parkwegen angeordnet. Die Uferpromenade befindet sich darüber hinaus in der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Eine Beleuchtung ist hier auch landschafts- und naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat den Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm "Aktive Kernbereiche" für die Umgestaltung des Fechenheimer Mainufers abgelehnt, dass für zusätzliche Maßnahmen keine Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Um dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen, besteht bereits jetzt die Möglichkeit die ausgeleuchtete Wegeverbindung am nah gelegenen Fechenheimer Leinpfad zu nutzen, der auch an die Straßenbahnhaltestellen anschließt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2011OFOF 23/11Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 15. August 2011OMOM 247Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimDirektanregung
- 14. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1201Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab