Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim
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Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 247 entstanden aus Vorlage: OF 23/11 vom 27.07.2011
Betreff: Beleuchtung der Mainuferpromenade in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Neugestaltung der Mainuferpromenade ein Beleuchtungskonzept für den Weg entlang der Promenade zu erstellen und umzusetzen.
Begründung: Der Weg entlang der Mainuferpromenade ist viel genutzt, auch während der Abendstunden. Die Straßenbahnhaltestellen werden sowohl in den frühen Morgenstunden als auch bis in die Nacht hinein fußläufig über diesen Weg erschlossen. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen, die diesen Weg benutzen, gebietet es, für eine Beleuchtung entlang des Weges zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2011OFOF 23/11Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 15. August 2011Sie sind hierOMOM 247Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimDirektanregung
- 14. November 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1201Beleuchtung der Mainuferpromenade in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats