Lärm in der Stadt reduzieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1193
Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren Vorgang: OM 1443/17 OBR 3 Beschwerden über Lärm, der durch zu laute Motorräder und Autos in der Innenstadt von Frankfurt am Main verursacht wird, gehen leider häufig an verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung ein. Diese Beschwerden sind gut nachzuvollziehen. In den letzten Jahren hat sich offensichtlich die Kultur des Verhaltens im Straßenverkehr verschlechtert. Aus Sicht des Magistrates besteht ein Regelungsdefizit bei dem Schutz vor Lärmbelastungen, die durch modifizierte Motorräder oder Autos verursacht werden. Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer Änderung des Geräuschpegels führen, müssen durch entsprechende Nachweise auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Diese Nachweise können Typengenehmigungen, allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmen einer Technischen Prüfstelle sein. Für die zuständigen Behörden, hier die Polizeidienststellen des Landes Hessen, ist es sehr aufwendig, gegen illegal veränderte Fahrzeuge, zum Beispiel bei veränderten Auspuffanlagen an Motorrädern oder Autos, vorzugehen. Bei Überprüfungen vor Ort sind selten belastbare Beweise zu erheben, denn hier muss überprüft werden, inwieweit die Auspuffanlage manipuliert wurde oder ob der jeweilige Auspuff nur verschlissen ist. Das sprengt in der Regel den Rahmen einer Verkehrskontrolle. Selbst wenn es gelingt, eine Manipulation am Auspuff zu beweisen, kann dies oft nur mit einem geringen Bußgeld, z.B. in Höhe von 15 Euro, geahndet werden. Sofern durch den illegalen Umbau der Auspuffanlage die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann ein Bußgeld in Höhe von 90 bis 135 Euro verhängt werden. Diese Summen sind aus Sicht des Magistrats zu niedrig, um eine Verhaltensänderung zu bewirken. Eine Änderung kann nur der Bundesgesetzgeber herbeiführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 215/3Lärm in der Stadt reduzierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017OMOM 1443Lärm in der Stadt reduzierenDirektanregung
- 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1193Lärm in der Stadt reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab