Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee wird vorgeschlagen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung von Unfällen und eine erhöhte Sicherheit an dieser Stelle.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Weißkirchener Berg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum JohannBeyerWeg06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit auf der Sportanlage Altenhöferallee erhöhen19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Weißkirchener Berg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2021OFOF 152/12Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2022OMOM 1488Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/AltenhöferalleeDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1192Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab