Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze in der unteren Marktstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1188
Betreff: Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze in der unteren Marktstraße Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen in der unteren Marktstraße müsste eine Parkstandstiefe von 4,55 Metern zuzüglich eines Überhangs von 0,75 Metern zugrunde gelegt werden. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Breite des Seitenstreifens und Gehweges könnten selbst bei einer Gehwegbreite von 2,00 Metern lediglich zwei Stellplätze eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund hält es der Magistrat für sinnvoll, die gegenwärtige Parkordnung beizubehalten. Unabhängig davon werden auch zukünftig in der unteren Marktstraße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2011OFOF 17/16Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparker in der unteren MarktstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011VV 36Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze in der unteren MarktstraßeAnfrage
- 4. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1188Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze in der unteren MarktstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab