Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257
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Zusammenfassung
Die Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257 wurde vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Magistrat hat jedoch festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine solche Anordnung nicht erfüllt sind, da ein niveaugleicher Ausbau nicht gegeben ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen 325.1/.2 StVO) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - unter anderem ein "niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite" - nicht gegeben sind. Die Gehwege sowie die Fahrbahn befinden sich in einem verkehrssichern Zustand, ein Umbau des Bereichs wird aus diesem Grund nicht angestrebt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2023OFOF 372/4Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024OMOM 4945Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Direktanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1182Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab