Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Hinweisschilder zur verkehrsberuhigten Zone zu versetzen und ein Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Dies soll die Verkehrssicherheit für Anwohner und insbesondere für Schulkinder erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die beiden Hinweisschilder "Verkehrsberuhigte Zone" auf der Berger Straße kurz hinter der Kirchnerschule auf Höhe des Schultors versetzt werden können und auf Höhe der Berger Straße 257 ein weiterer Hinweis auf dem Straßenbelag (Piktogramm) auf den Beginn der verkehrsberuhigten Zone angebracht werden kann.
Begründung
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erleben regelmäßig, dass dort Autos wie auch Fahrräder beim Einfahren in die verkehrsberuhigte Zone die Geschwindigkeit nicht auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Die Fahrbahn verschmälert sich ebenda nochmals und die Bürgersteige sind zudem sehr schmal. Da dieser Bereich unmittelbar vor der Kirchnerschule beginnt, sind davon auch Schulkinder betroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2023OFOF 372/4Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4945Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Direktanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1182Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats