Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein Schildbürgerstreich
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass ein barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station Stephan-Heise-Straße über die westliche Seite gewährleistet ist. Der östliche Treppenaufgang ist nicht für Fahrräder oder Kinderwagen geeignet, und die Doppelschienen werden aus Sicherheitsgründen zurückgebaut.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ein barrierefreier Zugang für die Nutzung der U-Bahn mit Fahrrädern oder Kinderwagen ist seitens des Magistrats über die westliche Bahnsteigseite der Station Stephan-Heise-Straße gewährleistet.
Der Treppenaufgang an der östlichen Seite des Bahnsteiges dient nicht der Nutzung als Zuwegung mit Fahrrädern oder Kinderwagen. Die Doppelschienen in der Treppenanlage sind aus Sicherheitsgründen bereits vor einiger Zeit zurückgebaut worden. Die vorgefundene Doppelschiene sollte demnach nicht mehr im Treppenbereich montiert sein und wird zeitnah zurückgebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023OFOF 249/7Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein SchildbürgerstreichOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2023OMOM 3532Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein SchildbürgerstreichDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1182Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein SchildbürgerstreichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab