Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein Schildbürgerstreich
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Fahrradschienen an der U-Bahn-Unterführung an der Stephan-Heise-Straße anzubringen. Dies soll die Nutzung der Treppen für Fahrradfahrer, Kinderwagen und andere rollende Geräte erleichtern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Die U-Bahn-Unterführung an der Stephan-Heise-Straßeähnelt sehr einem Schildbürgerstreich. Allerdings sehr zum Unmut der Nutzer, die mit Fahrrad, Kinderwagen oder anderen rollenden Geräten die Unterführung benutzen wollen. An den Auf- und Abgängen zu den Haltestellen endet der Versuch abrupt, da entweder gar keine oder nur stückhafte "Fahrradschienen" auf den Treppen angebracht sind.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, bei der VGF zu veranlassen, dass die fehlenden Fahrradschienen unverzüglich angebracht werden und damit eine reibungslose Nutzung der Treppen durch diese Personengruppen gewährleistet ist.
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Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023OFOF 249/7Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein SchildbürgerstreichOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3532Unterführung U-Bahn-Station „Stephan-Heise-Straße“ ein SchildbürgerstreichDirektanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1182Unterführung U-Bahn-Station "Stephan-Heise-Straße" ein SchildbürgerstreichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats