Duisbergstraße als "Anlieger frei"-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1176
Betreff: Duisbergstraße als "Anlieger frei"-Straße Die Duisbergstraße ist mit dem Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot für Fahrzeuge aller Art, und Zusatzzeichen 1020-30 StVO, Anlieger frei, beschildert. Das Zusatzzeichen gestattet nicht nur den eigentlichen Anliegern, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft die Durchfahrt, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück. Anliegerverkehr ist die erlaubte Zufahrt zu Grundstücken mit Zugang zur gesperrten Straße sowie die Zufahrt zu Personen, die zwar nicht unmittelbar an der gesperrten Straße wohnen, aber nur durch sie an den Verkehr angeschlossen sind, zum Beispiel für Bewohner, Inhaber oder Bedienstete von Geschäften oder einer Praxis, Besucher eines Bewohners, Kunden eines Geschäftes, Hotelgäste usw. Das bezieht auch Personen mit ein, die Beziehungen zu den (dort wohnenden) Anliegern unterhalten oder anknüpfen wollen. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Überwachung des Verkehrszeichens 250 StVO mit dem Zusatz "Anlieger frei" in der Praxis ausgesprochen schwierig, zumal durch die Kita der evangelischen Dornbuschgemeinde (Edingerweg Ecke Duisbergstraße) ein großer Kreis von Verkehrsteilnehmenden als Anlieger zu verstehen sind. Nach der ständigen Rechtsprechung reicht beispielsweise die Aussage eines Verkehrsteilnehmers, ein Haus besichtigen zu wollen, aus, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Hinsichtlich alternativer Möglichkeiten, die Duisbergstraße vom Parkdruck zu entlasten, regt der Magistrat hierzu einen Termin vor Ort mit dem Ortsbeirat an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2014OFOF 523/2Duisbergstraße als .Anlieger frei.-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juni 2014OMOM 3165Duisbergstraße als „Anlieger frei“-StraßeDirektanregung
- 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1176Duisbergstraße als "Anlieger frei"-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab