Duisbergstraße als „Anlieger frei“-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 02.06.2014, OM 3165 entstanden aus Vorlage: OF 523/2 vom 15.05.2014
Betreff: Duisbergstraße als "Anlieger frei"-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wie die Einhaltung der "Anlieger frei"-Beschilderung zukünftig mit mehr Nachdruck kontrolliert werden kann; 2. ob gegebenenfalls andere verkehrstechnische Maßnahmen sinnvoller sind, um die Duisbergstraße vom Parkdruck zu entlasten.
Begründung: Die Duisbergstraße unterliegt einem hohen Parkdruck. Die Beschilderung als "Anlieger frei"-Straße wird faktisch nicht beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2014OFOF 523/2Duisbergstraße als .Anlieger frei.-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juni 2014Sie sind hierOMOM 3165Duisbergstraße als „Anlieger frei“-StraßeDirektanregung
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1176Duisbergstraße als "Anlieger frei"-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats