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Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats empfiehlt, die Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" erst in Kombination mit einem barrierefreien Neubau durchzuführen. Der aktuelle Aufwand für die Verlegung ist höher als erwartet und verbessert die Situation vor Ort nur unwesentlich. Eine Umsetzung vor 2025 ist nicht möglich.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zur Verlegung dieser Haltestelle wurden verschiedene Varianten für einen neuen Haltestellenstandort vor der St.-Mauritius-Kirche eingehend beraten. Dabei ergab sich, dass eine Haltestellenverlegung mit größerem Aufwand verbunden ist, als ursprünglich vermutet. Darüber hinaus verbessert der erhebliche bauliche und finanzielle Aufwand die Situation vor Ort nur unwesentlich.

In Höhe der Einmündung der Blankenheimer Straße in die Mauritiusstraße befindet sich ein beleuchteter Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen"), der als Schulweg zu/von der nahegelegenen August-Gräser-Grundschule dient. Die aus baulicher Sicht einfache Einrichtung einer Bushaltestelle auf der breiten Gehwegfläche gegenüber dieser Einmündung ist straßenverkehrsrechtlich nicht genehmigungsfähig, da ein haltender Bus das erforderliche freie Sichtfeld auf den Fußgängerüberweg einschränkt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wie sie in der Mauritiusstraße gilt, muss die freie Sichtbeziehung gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) mindestens 30 m betragen.

Der Gehweg entlang der Kirchenmauer schräg gegenüber der Einmündung der Manderscheider Straße weist eine Breite von lediglich rund 1,30 m auf. Damit ist dieser Gehweg nicht geeignet, zusätzlich als Wartefläche für eine Bushaltestelle zu dienen, die vereinfacht am Fahrbahnrand, unter Wegfall mehrerer Pkw-Stellplätze, angeordnet werden müsste. Bei dieser geringen Gehwegbreite ist zudem kaum Platz für die Grundmöblierung (Haltestellenmast, Abfalleimer, Sitzbank) vorhanden.

Andere Lösungen sind geprüft und verworfen worden. Um die Bushaltestelle regelkonform zum Fußgängerüberweg anzulegen, wären erhebliche und teure Tiefbauarbeiten erforderlich. Im Ergebnis wäre zwar eine gleichmäßigere Verteilung der Haltestellenabstände und eine bessere räumliche Erschließung dadurch möglich, aber die verlegte Haltestelle wäre weiterhin ein Provisorium ohne barrierefreie Wartefläche und Zuwegungen, wobei die Umsetzung nicht vor 2025 möglich wäre.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, eine an sich sinnvolle Verlegung erst in Kombination mit einem barrierefreien Neubau auszuführen. Eine Aussage zu einem möglichen Umsetzungszeitraum kann aktuell nicht getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Dezember 2021OFOF 274/6Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle „Mauritiusstraße“ realisierenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 11. Januar 2022OMOM 1312Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle „Mauritiusstraße“ realisierenDirektanregung
  3. 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1163Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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