Bahnhofsviertel IV: Einhausung der Abgänge zur B-Ebene umgestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Umgestaltung der Einhausungen der Treppenabgänge zur B-Ebene am Hauptbahnhof, um das Erscheinungsbild zu verbessern und verschiedene Aspekte wie Schallschutz und Materialzulieferungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsviertel zu erhöhen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist derzeit in konstruktivem Dialog mit der DB Station&Service, um das Gesamterscheinungsbild des Umfeldes am Hauptbahnhof deutlich zu verbessern. Die Bauzäune an den Vorplätzen werden neu beordnet, mit Bodenabschlüssen versehen und mit historischen Postkartenmotiven aus dem Umfeld des Hauptbahnhofes neugestaltet.
Die Einhausungen aller Treppenabgänge sind aktuell provisorisch ohne oberen Abschluss abgesperrt. Die Umgestaltung der Einhausungen der Treppenabgänge zur B-Ebene muss im Zusammenhang mit weiteren Aspekten betrachtet werden (Schallschutz, Arbeitsfreiräume und Materialzulieferungen für die auszuführenden Arbeiten, geplante Installation neuer Fahrtreppen etc.). Aber auch zu diesen Bereichen finden aktuell Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt und DB Station&Service zur strukturellen Verbesserung im Sinne der Anregung des Ortsbeirates statt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2022OFOF 548/1Bahnhofsviertel IV: Einhausung der Abgänge zur B-Ebene umgestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2613Bahnhofsviertel IV: Einhausung der Abgänge zur B-Ebene umgestaltenDirektanregung
- 25. November 2022STST 2666Bahnhofsviertel IV: Einhausung der Abgänge zur B-Ebene umgestaltenStellungnahme
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1154Bahnhofsviertel IV: Einhausung der Abgänge zur B-Ebene umgestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab