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Feinstaubbelastung im Nordend

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1153

Betreff: Feinstaubbelastung im Nordend Für Feinstaub PM10 gelten seit 2005 nach der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) zwei Immissionsgrenzwerte. Einerseits darf die mittlere Jahreskonzentration 40 μg/m3 nicht überschreiten, andererseits ist die Überschreitung einer mittleren Tageskonzentration in Höhe von 50 μg/m3 nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr erlaubt. Wie die Anregung richtig darstellt, gab es bereits zu Beginn diesen Jahres eine Reihe von Überschreitungstagen des Tagesmittels. Dies ist jedoch nicht ungewöhnlich, da Überschreitungen des Tagesmittels in hoher Abhängigkeit mit austauschwarmen Wetterlagen (Inversionen) stehen. Diese treten meteorologisch bedingt insbesondere in den Wintermonaten auf, sodass bereits im ersten Quartal eines Jahres eine gewisse Anzahl an Überschreitungen der Tagesmittelkonzentration möglich sind. Bei diesen windstillen Wetterlagen reichern sich mangels verdünnender Prozesse Luftschadstoffe vor allem in dichten und vielbefahrenen Straßenschluchten an. Durch das Silvesterfeuerwerk wird der erste Überschreitungstag eines jeden Jahres bereits am 01.01. erreicht. Aktuell (Stand 16.07.2014) wurde folgende Anzahl an Überschreitungstagen des PM10 Tagesmittels an den Frankfurter Stationen (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) erfasst: Friedberger Landstraße: 13 Frankfurt Höchst: 7 Frankfurt Ost: 13 Der letzte Überschreitungstag wurde Anfang April an der Friedberger Landstraße gemessen. Der Magistrat rechnet sich gute Chancen für die Einhaltung des Kurzzeitgrenzwerts in 2014 aus. Die letzte Überschreitung des Grenzwertes für das Tagesmittel trat mit 42 Überschreitungstagen in 2011 auf. Die Grenzwerte für das PM10-Jahresmittel werden seit Jahren deutlich und flächendeckend eingehalten und sind in den vergangenen Jahren gesunken. Dies ist bei Stickstoffdioxid (NO2) nicht der Fall, hier werden die Grenzwerte deutschlandweit an den meisten verkehrsnahen Luftmessstationen deutlich überschritten. Liegen Grenzwertüberschreitungen vor, drohen keine Fahrverbote. Die sogenannte Smog-Verordnung, welche u.a. bei zu hohen Schwefeldioxidkonzentrationen Fahrverbote vorsah, wurde bereits in den 90er Jahren aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität außer Kraft gesetzt. Werden heute Grenzwerte überschritten, sind EU-Sanktionierungen (Vertragsverletzungsverfahren) möglich. Da die Einhaltung des NO2-Grenzwertes wegen eines unzureichenden EU-Reglements der Abgasnormen an verkehrsreichen Stellen praktisch unmöglich ist, wird derzeit von Vertragsverletzungsverfahren abgesehen, insbesondere wenn luftreinhalteplanerische Maßnahmen umgesetzt wurden. Dies ist in Frankfurt mit umfangreichen Maßnahmen wie der grünen Umweltzonenregelung geschehen. Der aktuelle Luftreinhalteplan für Frankfurt (2011) kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: http://frankfurt.de/sixcms/ m edia.php/738/LRP%20BALLUNGSRAUM%20RHEIN-MAIN%20Teilplan%20Frankfurt%20am%20Main% 20Endversion.pdf Sowohl der Magistrat als auch das Land Hessen sehen seit langem "Handlungsbedarf" vor dem Hintergrund zu hoher Stickoxidbelastungen. Aus diesem Grunde befindet sich der Luftreinhalteplan derzeit bereits in der 2. Fortschreibung. Der Magistrat hat dem Land hierzu Maßnahmenvorschläge übersandt, ein entsprechender Magistratsberichtsentwurf wird vorbereitet. Der Magistrat verfolgt seit Jahren das Ziel, die Luftschadstoffbelastung weiter zu senken. Es gilt jedoch zu bedenken, dass "nachgeschaltete" passive Maßnahmen deutlich weniger Erfolg haben können als aktive Maßnahmen an der Quelle. Erst mit einer ausreichenden Marktdurchdringung von Fahrzeugen mit der Abgasnorm EURO 6 / EURO VI (Pflicht bei der Typprüfung ab September 2014) stehen Grenzwerteinhaltungen auch für NO2 in Aussicht. Überschreitungen des Feinstaubgrenzwerts werden bereits heute immer seltener.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2014OFOF 579/3Feinstaubbelastung im NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 5. Juni 2014OMOM 3202Feinstaubbelastung im NordendDirektanregung
  3. 8. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1153Feinstaubbelastung im Nordend
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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