Einrichtung von Mitfahrbänken
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Idee, Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch Mitfahrbänke zu unterstützen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass solche Initiativen vor allem im ländlichen Raum gefördert werden und eine endgültige Stellungnahme aufgrund erforderlicher Abstimmungen noch aussteht.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Ideen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch die Solidarität anderer zu helfen. Die Einrichtung von Mitfahrbänken wird durch entsprechende Programme allerdings vornehmlich im ländlichen Raum gefördert. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da hier ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2020OFOF 254/13Einrichtung von MitfahrbänkenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. Februar 2020OMOM 5823Einrichtung von MitfahrbänkenDirektanregung
- 15. Juni 2020Sie sind hierSTST 1151Einrichtung von MitfahrbänkenStellungnahme
- 19. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1879Einrichtung von MitfahrbänkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab