Blühstreifen und Bienenwiesen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schaffung und Pflege von Blühstreifen und Bienenwiesen im Ortsbezirk 10. Es wird angestrebt, die Biodiversität durch die Anlage artenreicher Wiesen zu fördern und die Landwirte in die Pflege einzubeziehen. Ziel ist es, die Struktur- und Nutzungsdiversität auf mindestens 10 bis 15% der Gesamtfläche zu erhöhen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Wo es Blühstreifen und Bienenwiesen im Ortsbezirk 10 gibt
Im Bereich des Ortsbezirkes 10 gibt es im Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes viele als Wiesen gepflegte Flächen, die der floristischen Artenvielfalt und damit auch der faunistischen Biodiversität dienen. Je nach Standort kann die Artenvielfalt allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Auflistung und genaue Verortung der Flächen würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen. Es handelt sich dabei um Streuobstwiesen, Ausgleichsflächen und Flächen im Straßenbegleitgrün, sowie in Grünanlagen.
Weiterhin werden Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der sog. "Biodiversitätsklausel" auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt. Über diese Flächen können ungefähre Angaben getroffen werden: In den letzten Jahren wurden in der Regel fünf Blühflächen/Blühstreifen im Ortsbezirk 10 im Rahmen dieser Klausel im Umweltamt dokumentiert. Eine genaue Verortung ist hierbei nicht möglich, da die Flächen jährlich wechseln können.
Zur Biodiversitätsklausel: Im Pachtvertrag für Ackerland der Stadt Frankfurt am Main gilt die "Biodiversitätsklausel", die vorschreibt, dass ab einer Pachtfläche von 5.000 Quadratmetern auf einem Prozent der gepachteten Fläche konkrete Maßnahmen für den Arten- und Biotopschutz durchgeführt werden müssen. Die Maßnahmen können vom Landwirt entweder auf der gepachteten Fläche oder einer anderen Fläche seiner Wahl vorgenommen werden.
Die Begrifflichkeit "Bienenwiese" wird vom Ortsbeirat nicht weiter konkretisiert. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um artenreiche, extensiv gepflegte Wiesen handeln soll, die durch ihren Reichtum an heimischen Wildkräutern Wildbienen und weitere Insekten fördern.
Im Ortsbezirk 10 sind in diesem Kontext vor allem die extensiven Streuobstwiesen am Heiligenstock zu nennen, die für den Arten- und Biotopschutz von sehr hoher Bedeutung sind. Des Weiteren naturschutzfachlich bedeutsam sind extensiv gepflegte Wiesen in der Niddaaue im Bereich des Alten Flugplatzes sowie Streuobstwiesen am Heilsberg und im Bereich der Niddaaue. Diese weisen jedoch nach der Bewertung im Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) der Stadt Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt am Main 2021, siehe unter www.frankfurt.de/absk ) eine niedrigere Bewertung auf, als die Streuobstwiesen am Heiligenstock, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch für Wildbienen nicht die gleiche Bedeutung erreichen.
Zu 2: Wo im Ortsbezirk 10 weitere Blühstreifen und Bienenwiesen künftig eingerichtet werden sollen
Dem Magistrat sind - abgesehen von den wenigen Blühflächen, die im Rahmen der Biodiversitätsklausel angelegt werden (s.o.) - keine konkreten Planungen zu Blühstreifen und Extensivgrünland im Ortsbezirk 10 bekannt. In Grünanlagen ist auch zukünftig vorgesehen weitere Wiesen zu etablieren. Die Umsetzung hierzu erfolgt im Rahmen der bereitgestellten finanziellen und personellen Ressourcen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist zu beachten, dass insbesondere mehrjährige (mindestens überjährige; ohne Mulchen) Blühflächen angelegt werden sollen und nach Möglichkeit artenreiches, gebietsheimisches Saatgut verwendet wird. Streifenförmige Maßnahmen wie artenreiche Ackersäume und Ackerrandstreifen sollten hierbei vorzugsweise innerhalb des Schlags angelegt werden. Für die Entwicklung von Extensivgrünland ist zu beachten, dass sich ein artenreicher Bestand erst nach einer längeren Zeitdauer von mehreren Jahren einstellt. Hierbei ist es ebenfalls von Bedeutung, dass artenreiches, gebietsheimisches Saatgut verwendet wird und eine extensive Pflege mit Abtransport des Mahdguts (nicht Mulchen) erfolgt.
Zu 3: Welche Erfahrungen mit Blühstreifen und Bienenwiesen bisher gemacht wurden, insbesondere a) welche Betroffenheit dadurch erfolgten; b) welche Maßnahmen oder Entschädigungen dazu sodann erfolgten oder noch erfolgen werden
Von sechs möglichen Maßnahmen, die die Biodiversitätsklausel auferlegt, ist die am häufigsten gewählte Maßnahme der knapp 80 Landwirte die Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen. Die Entwicklung von Extensivgrünland wird hierbei fast gar nicht gewählt.
Allgemein bedeutsamer für die Förderung von Biodiversitätsmaßnahmen wie die Anlage von Blühflächen und Extensivgrünland ist im Moment die Umsetzung von Greening-Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Diese sind verpflichtend umzusetzen und an die Direktzahlungen an die Landwirte gekoppelt (zuständig hierfür ist das Amt für den ländlichen Raum in Bad Homburg). Des Weiteren werden freiwillige Umsetzungen von Agrarumweltmaßnahmen über das Hessische Agrarumweltprogramm HALM (siehe Hessisches Agrarumweltprogramm / umwelt. hessen.de) finanziell gefördert (sogenannte zweite Säule der Direktzahlungen im Rahmen der GAP).
Zu möglichen Betroffenheiten liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Wünschenswert aus Sicht des Umweltamts ist die verstärkte Umsetzung von HALM-Maßnahmen. Die Entscheidung obliegt jedoch den Landwirten.
Zu 4: Wer für die entsprechende Pflege zuständig ist
Abgesehen von den Flächen, deren Pflege das Grünflächenamt übernimmt, sind Landwirte für die Pflege von Blühflächen und Extensivgrünland auf ihren (gepachteten) Flächen zuständig.
Zu 5: Ob künftig Landwirte berücksichtigt werden
Wenn Landwirte bzw. Landwirtinnen eine Pflege unter Einhaltung naturschutzfachlicher Vorgaben übernehmen können, ist dies aus Sicht des Magistrates zu begrüßen. Der Einsatz von landwirtschaftlichen Betrieben auf Flächen des Grünflächenamtes wird bereits seit Jahren praktiziert.
Zu 6: Welche Verbesserungen insgesamt möglich sind und wie beziehungsweise wann diese umgesetzt werden sollen
Das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt (ABSK) formuliert die Zielaussage, dass auf mindestens 10 bis 15% der Gesamtfläche (einschließlich bereits bestehender Biotopelemente) eine Erhöhung der Struktur- und Nutzungsdiversität (dies schließt die Anlage von Blühflächen und die Förderung von Extensivgrünland mit ein) in bislang intensiv ackerbaulich genutzten Schwerpunktgebieten angestrebt wird.
Die im ABSK enthaltenen Aussagen zu Zielsetzungen und Handlungsprioritäten sowie die Empfehlungen zu Maßnahmen für die Umsetzung des Konzeptes wurden von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge und Maßnahmen des Konzepts werden in einem nächsten Schritt mit Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main abgestimmt und priorisiert. Das Ergebnis soll durch die Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden. In diesem Prozess ist angestrebt, dass der Magistrat gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten prüft, welche weiteren Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der offenen Feldflur erfolgen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 235/10Blühstreifen und BienenwiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OMOM 1640Blühstreifen und BienenwiesenDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1144Blühstreifen und BienenwiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab