Blühstreifen und Bienenwiesen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Blühstreifen und Bienenwiesen im Ortsbezirk 10 zu prüfen und weitere Standorte zu identifizieren. Ziel ist es, die Biodiversität zu fördern und die Erfahrungen mit diesen Flächen zu evaluieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wo es Blühstreifen und Bienenwiesen im Ortsbezirk 10 gibt;
- wo im Ortsbezirk 10 weitere Blühstreifen und Bienenwiesen künftig eingerichtet werden sollen;
- welche Erfahrungen mit Blühstreifen und Bienenwiesen bisher gemacht wurden, insbesondere
a) welche Betroffenheiten dadurch erfolgten;
b) welche Maßnahmen oder Entschädigungen dazu sodann erfolgten oder noch erfolgen werden;
- wer für die entsprechende Pflege zuständig ist;
- ob künftig Landwirte berücksichtigt werden;
- welche Verbesserungen insgesamt möglich sind und wie beziehungsweise wann diese umgesetzt werden sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 235/10Blühstreifen und BienenwiesenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1640Blühstreifen und BienenwiesenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1144Blühstreifen und BienenwiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats