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Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137

Betreff: Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden Die Liegenschaft Nußzeil 87 - 97 ist im Erbbaurecht an die GAGFAH I Invest GmbH & Co. KG vergeben. Der Erbbauberechtigten obliegt es, alle auf dem Erbbaugrundstück liegenden Bauwerke und Anlagen, ebenso wie die Garten- und Hofflächen, die Zugangswege und die Fußsteige der das Erbbaugrundstück berührenden Straße während der Dauer des Erbbaurechts in ordnungsgemäßem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie haftet auch für alle eintretenden Schäden und Nachbaransprüche wie ein Eigentümer und an dessen Stelle. Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen. Der Magistrat wird veranlassen, dass die Erbbauberechtigte schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert wird, die vertraglichen Regelungen einzuhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 7. März 2012OFOF 304/9Bäume an den Häusern 87 - 97 der Straße .Nußzeil., EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. April 2012OMOM 1134Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneidenDirektanregung
  3. 30. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 1137Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden
    Stellungnahme
  4. 20. Mai 2014OFOF 783/9Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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