Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97

Vorlagentyp: OFFDP
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen".

Inhalt

Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9

Betreff: Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken.

Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2012STST 1137Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneidenStellungnahme
  2. 20. Mai 2014Sie sind hier
    OFOF 783/9Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97
    Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 31 · 05.06.2014
TO I, TOP 12
Beraten
Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 783/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen