Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus

Vorlagentyp: STMagistrat
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1134

Betreff: Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus Zu 1.: Gleichwohl der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirats nachvollziehen vermag, handelt es sich bei den angesprochenen Wohnmobilen nicht automatisch um illegal abgestellte. So ist das Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten nach § 12 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt, sofern diese das Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und kann demnach auch nicht geahndet werden. Vor dem Hintergrund der vom Ortsbeirat angesprochenen Thematik wurden im Bereich des Rebstocks jedoch bereits mehrere Stellplätze für Wohnmobile eingerichtet. Aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen stehen diese zurzeit allerdings nicht zur Verfügung. Zufahrtsbeschränkungen mit Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen "Anlieger frei" würden den Parksuchverkehr ausschließen, sind aber von der Verkehrsüberwachung nicht durchsetzbar. Laut ständiger Rechtsprechung reicht allein die Aussage eines Verkehrsteilnehmers, jemanden besuchen zu wollen, aus, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einfahren zu dürfen. Die rechtswidrige Durchfahrt müsste also in jedem Einzelfall belegt werden; der personelle Aufwand steht in keinem gesunden Verhältnis zum etwaigen Nutzen. Die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei kann derartige Kontrollen demnach nur in sehr begrenztem Umfang durchführen.

Zu 2.: Montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr steht Bürgerinnen und Bürgern die Hotline der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes unter der Rufnummer 069/212-36360 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an die E-Mail Adresse verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de gerichtet werden. Aufgrund der personellen Situation der Städtischen Verkehrspolizei vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anfragen können die Beschwerden mitunter jedoch nur zeitverzögert bearbeitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. September 2016OFOF 114/1Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 4. Oktober 2016OMOM 628Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusDirektanregung
  3. 13. Januar 2017STST 93Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusStellungnahme
  4. 23. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    STST 1134Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen