Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 93
Betreff: Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2016OFOF 114/1Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 4. Oktober 2016OMOM 628Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierSTST 93Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusStellungnahme
- 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1134Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/GallusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab