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Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am Bügel

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1130

Betreff: Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am Bügel Das Ärztehaus Am Bügel bleibt weiterhin für Patienten und Kunden gut erreichbar. Für die Neubauten, die auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 894 "Ben-Gurion-Ring" entwickelt werden, bestehen für die ersten Bauabschnitte sowie die Tiefgaragen bereits gültige Baugenehmigungen. Für die Mieter und Kunden des Ärztehauses wurden Stellplätze in den neuen Tiefgaragen eingeplant. Der ehemalige Parkplatz nördlich des Ärztehauses soll in eine ansprechende Freifläche als Begegnungsraum und "Scharnier" zwischen dem Ärztehaus bzw. der Ladenzeile und den neuen Gebäuden gestaltet werden. Hier sollen auch 15 oberirdische Stellplätze entstehen (davon 3 Stellplätze für Menschen mit Behinderungen). Diese Umgestaltung ist auch ein Ziel der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring". Die Bauvorhaben sind bereits bauordnungsrechtlich geprüft und genehmigt, durch die Einhaltung der Maßgaben der geltenden Stellplatzsatzung wird auch den Stellplatzbedarfen von Patienten und Kunden des Ärztehaues in der neuen Tiefgarage sowie auf den genannten 15 oberirdischen Stellplätzen entsprochen. Die Flächeneigentümerin und Entwicklerin des Projekts, die Wohnungsbaugesellschaft Hessen GWH mbH hat in einem ersten öffentlichen Erörterungstermin mit den Mietern des Ärztehauses bzw. der Ladenzeile BGR 50-58 zugesagt, das bisherige Freiflächenkonzept noch einmal planerisch zu überdenken und die Möglichkeit für evtl. weitere oberirdische Stellplätze in Ergänzung zu den bisher geplanten 15 Stellplätzen zu prüfen. Im Juni 2019 soll die überarbeitete Freiflächenkonzeption mit den Mietern in einer zweiten öffentlichen Anliegerversammlung durch die GWH Projekte vorgestellt werden. Neben einer möglichen Integration weiterer oberirdischer Stellplätze in den neuen Freiflächen wird auch das Thema der sicheren und barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Erschließung in und aus der Tiefgarage für die Patienten und Besucher des Ärztehauses und der Ladenzeile erörtert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2019OFOF 194/15Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am BügelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Februar 2019OMOM 4232Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am BügelDirektanregung
  3. 4. März 2019OFOF 712/10Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 19. März 2019OMOM 4371Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelDirektanregung
  5. 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1130Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am Bügel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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