Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am Bügel
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Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 194/15 vom 31.01.2019
Betreff: Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am Bügel Der Magistrat wird gebeten, mit der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen mit dem Ziel in Verhandlungen zu treten, die Pläne zur Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am Bügel zurückzunehmen.
Begründung: Der Herr Ortsvorsteher gab in der vergangenen Sitzung den Mitgliedern des Ortsbeirates ein Schreiben der Gewerbetreibenden des Ärztehauses am Bügel zur Kenntnis, in dem auf das Problem hingewiesen wurde. Es ist in öffentlichem Interesse, dass sowohl die Ladenzeile als auch das Ärztehaus am Bügel gut erreichbar sind. Dazu gehört ein angemessenes Parkplatzangebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2019OFOF 194/15Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am BügelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4232Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus am BügelDirektanregung
- 4. März 2019OFOF 712/10Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4371Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelDirektanregung
- 7. Juni 2019STST 1103Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelStellungnahme
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1130Keine Verkleinerung des Parkplatzes am Ärztehaus Am BügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats