Transparenz beim Wartehallenprogramm
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1124
Betreff: Transparenz beim Wartehallenprogramm Die Einrichtung oder Versetzung von Wartehallen erfolgt in der Regel in Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Baumaßnahmen, deren zeitlicher Ablauf nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Daraus ergibt sich, dass vor Beginn eines Kalenderjahres noch nicht festgelegt ist, an welchen Haltestellen Wartehallen neu aufgestellt oder ersetzt werden. Obgleich das Ansinnen des Ortsbeirats durchaus nachvollziehbar erscheint, hält der Magistrat eine Realisierung der Anregung gleichwohl nicht für zielführend, da eine solche Vorausschau, wie erläutert, zu viele Unbekannte beinhaltet und dadurch die Verlässlichkeit der Aussagen leiden würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2012BB 400Transparenz über den Fortgang des WartehallenprogrammsMagistratsbericht
- 2. April 2013OFOF 585/5Transparenz im WartehallenprogrammOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2013OMOM 2155Transparenz beim WartehallenprogrammDirektanregung
- 22. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1124Transparenz beim WartehallenprogrammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab