Transparenz beim Wartehallenprogramm
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Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2155 entstanden aus Vorlage: OF 585/5 vom 02.04.2013
Betreff: Transparenz beim Wartehallenprogramm Vorgang: B 400/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der jährliche Bericht zu dem Wartehallenprogramm nicht wie bisher erst ein Jahr nach der erfolgten Aufstellung von neuen Wartehallen an Straßenbahn- und Bushaltestellen, sondern ab dem Jahr 2013 bereits im Vorfeld, also im Jahr vor der Umsetzung, den Stadtverordneten und Ortsbeiräten vorgelegt werden kann.
Begründung: Die Ortsbeiräte wissen unter Umständen selbst, wo im vergangenen Jahr neue Wartehallen aufgestellt wurden. Dieser Rechenschaftsbericht mag vielleicht ganz interessant sein, die politischen Gremien interessiert aber viel mehr, wo der Magistrat bzw. die VGF plant, im nächsten Jahr neue Wartehallen aufzustellen, um gegebenenfalls Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2012BB 400Transparenz über den Fortgang des WartehallenprogrammsMagistratsbericht
- 2. April 2013OFOF 585/5Transparenz im WartehallenprogrammOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2013Sie sind hierOMOM 2155Transparenz beim WartehallenprogrammDirektanregung
- 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1124Transparenz beim WartehallenprogrammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats