Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln
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Harheimer Weg — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 5515.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1124
Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Bonames Ost" (zukünftig Eschbachtal / Harheimer Weg) soll im Jahr 2012 fortgesetzt werden. Nach der erforderlichen Überarbeitung der Planunterlagen - unter Erhalt des Ziels, Wohnraum einschließlich ergänzender Einrichtungen zu ermöglichen - erfolgt dann als nächster formaler Schritt die erneute öffentliche Auslegung. Mit dem Bau der Ortsrandstraße kann erst begonnen werden, wenn der Bebauungsplan Nr. 516 rechtsverbindlich ist und die Bodenordnung stattgefunden hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2012OFOF 58/14Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2012OAOA 157Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickelnAnregung
- 23. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1124Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab