Bäume im Stadtpark benennen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1121
Betreff: Bäume im Stadtpark benennen Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Versuchsweise wurden vor 3 Jahren die Leitbaumarten in der Sossenheimer Grünanlage "Sulzbachwiesen" ausgeschildert. Obwohl hierzu die Fertigung sowie die Montage der Schilder von privater Seite erfolgte, war dennoch für die Vorbereitung und Begleitung dieses Ansinnens ein erheblicher zeitlicher Aufwand erforderlich, welcher vor dem Hintergrund der begrenzten Kapazitäten nicht in Relation zum Ergebnis stand. Es wird deswegen davon abgesehen, den ungleich größeren und reichhaltigeren Höchster Stadtpark mit entsprechenden Schildern zu versehen, die dann auch noch zu warten wären. Der Magistrat beabsichtigt deshalb, die vorhandenen Ressourcen zunächst zur Sicherung und Gesunderhaltung des Baumbestandes einzusetzen. Zur Erfüllung des pädagogischen bzw. didaktischen Zwecks wird auf die vorhandenen Einrichtungen des Palmengartens sowie des Botanischen Gartens in Frankfurt verwiesen, wo die entsprechenden Modalitäten gegeben sind. Im Rahmen der Grunderneuerung des Stadtparks wird die Thematik wieder aufgegriffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2011OFOF 74/6Bäume im Stadtpark benennenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. August 2011OMOM 196Bäume im Stadtpark benennenDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1121Bäume im Stadtpark benennenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab