Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1116
Betreff: Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigen Der angesprochene Trampelpfad in der Grünanlage "Röderberghang" ist dem Magistrat bekannt. An eine ehemalige historische Wegeverbindung mit treppenartigem Ausbau die abgerissen wurde, kann sich allerdings das vor Ort zuständige Personal des Grünflächenamtes nicht erinnern. Im Rahmen der Gesamtplanung für den "Röderberghang", die für das Jahr 2018 vorgesehen ist, kann der mögliche Ausbau des Trampelpfades berücksichtigt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Umsetzung im Rahmen der baulichen Grunderneuerung erst in drei bis vier Jahren möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. Februar 2017OFOF 100/4Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2017OMOM 1327Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigenDirektanregung
- 19. Juni 2017Sie sind hierSTST 1116Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigenStellungnahme
- 5. November 2019OFOF 395/4Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2019OMOM 5495Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Direktanregung
- 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 364Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Stellungnahme
- 31. Mai 2020OFOF 460/4Treppenabgang am Röderberghang sanierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020OMOM 6146Treppenabgang am Röderberghang sanierenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab