Verbesserung der Sicherheit an U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und Krautgartenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1115
Betreff:
Verbesserung der Sicherheit an U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und Krautgartenweg
zu 1: Die technischen Sicherungsanlagen für die Bahnübergänge(BÜ) werden im Zuge des Projektes D IV errichtet. Der Bahnübergang Kreuzerhohl wird mit Lichtsignalen ohne Schranken gesichert und steht zur Inbetriebnahme der Strecke D IV zur Verfügung. Der Bahnübergang Herzbergstraße an der Station Wiesenau wird für die Fußgänger mit Lichtzeichen und Halbschranke gesichert. Die Straßenquerung für den Individualverkehr ist bereits mit einer verschlossenen Vollschranke versehen. Auf Grund von kurzfristigen Planungsänderungen wird der neue technisch gesicherte Bahnübergang erst nach der Inbetriebnahme der Strecke zur Verfügung stehen. Die Sicherung des BÜ im Fußgängerbereich erfolgt bis zur Inbetriebnahme der technischen Sicherung durch Umlaufsperren, wie bereits heute vorhanden.
zu 2: Die Straßenquerung Krautgartenweg wird mit Lichtzeichen ohne Schranken technisch gesichert. Die Festlegung dieser technischen Ausführung erfolgte nach Prüfung und Festlegung mit und durch den Betriebsleiter BOStrab erstmalig am 16.01.04 und wurde am 25.01.05 bestätigt. Diese Anlage wird ebenfalls zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke installiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2010OFOF 602/8Verbesserung der Sicherheit bei den U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und KrautgartenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2010OFOF 617/8Verbesserung der Sicherheit bei den U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und KrautgartenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Mai 2010OMOM 4234Verbesserung der Sicherheit bei den U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und KrautgartenwegDirektanregung
- 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1115Verbesserung der Sicherheit an U-Bahn-Querungen Kreuzerhohl und KrautgartenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab