Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat hebt die Sicherheit des Schienenverkehrs beim Transport von Gefahrgut hervor und verweist auf bestehende Regelungen und Überwachungsmaßnahmen. Es wird betont, dass aufgrund der vorhandenen Regelwerke kein spezieller Katastrophenschutzplan für den Ortsbezirk 5 erforderlich ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn möchte der Magistrat unterstreichen, dass die Vorteile des Schienenverkehrs gerade, wenn Gefahrengut transportiert wird, zum Tragen kommen. Der spurgeführte Verkehrsweg, die zentrale Betriebssteuerung und -überwachung, der Zugfunk und das Fahren nach Fahrplan sind die Basis dafür. Weil zahlreiche Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen beachtet werden, gilt der Transport per Schiene als besonders sicher. Die Regelungen für den Gefahrguttransport sind detailliert in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) dargestellt. Die GGVSEB enthält grundlegende Bestimmungen für den Gefahrguttransport und regelt auch die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten. Für besonders kritische Transporte gibt es eine zentrale Laufwegüberwachung. Auch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht nach klar definierten Vorgaben. Vertiefende Informationen hierzu gibt es im Internet auf https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Gefahrgut/gefahrgut_node.html. Eine Zusammenfassung zum Thema Beförderung gefährlicher Güter wiederum stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter folgendem Link bereit: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/die-befoerderung-gefaehrlicher gueter.html. Kommt es zu einem Vorfall mit Gefahrguttransporten, greifen die bestehenden Gefahrenabwehr-/Katastrophenpläne der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Dabei werden durch die zuständigen Rettungsleitstellen alle notwendigen Kräfte (beispielsweise Feuerwehr und Rettungsdienst) organisiert, Abstimmungen mit den Notfallleitstellen der betroffenen Unternehmen getroffen und bei Bedarf entsprechende Stäbe initiiert. In Frankfurt am Main ist bei Gefahrgutvorfällen auf der Straße und auf den Schienenwegen der Deutschen Bahn sowie der städtischen Hafenbahn die Zentrale Leitstelle Frankfurt die zuständige Rettungsleitstelle. Die Leitstelle handelt auf Grundlage der Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzpläne. Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Bahn ist die Notfallleitstelle von DB Netz. Somit ist geregelt, dass bei einem Gefahrgutvorfall auf dem Netz der DB die Alarmierung aller Hilfs- und Rettungskräfte und die Organisation des Einsatzes über die Leitstelle der Stadt erfolgt. Sie informiert auch die Öffentlichkeit und die Medien. Die Notfallleitstelle von DB Netz setzt als Partner der Leitstelle der Stadt den internen Regelprozess um, dazu gehört es beispielsweise, den Bahnbetrieb durch Gleissperrungen einzustellen, die Oberleitung abzuschalten sowie das Notfallmanagement der DB Netz, die Notdienste der betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Umwelt- und Gefahrgutbeauftragten zu informieren. Wenn es erforderlich sein sollte, werden nach Abstimmung mit der Leitstelle der Stadt die DB Notfalltechnik (Kräne, Hilfszug) aktiviert und Spezialisten, Technik sowie Fahrzeuge der TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem) hinzugezogen. Hinsichtlich der umfassenden vorhandenen Regelwerke der Deutschen Bahn AG besteht aus Sicht des Magistrats keine Notwendigkeit, einen speziellen Katastrophenschutzplan für den Ortsbezirk 5 vorzulegen. Darüber hinaus kann die Deutsche Bahn aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht verpflichtet werden, für einzelne Bahnstrecken, die bereits in Betrieb sind, Katastrophenschutzpläne zu erstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1858/5Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. November 2020OAOA 648Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich des Ortsbezirks 5Anregung
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1110Katastrophenschutzplan der Deutschen Bahn für Güterzüge und speziell Kesselwagen im Bereich Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab