Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschersheim"
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerbrücke an der Haltestelle Eschersheim zu verbessern. Dies soll durch die Schaffung eines barrierefreien Übergangs im Rahmen einer Ersatzmaßnahme des geschlossenen Bahnübergangs geschehen. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für alle Bürger zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist die Situation der fehlenden Barrierefreiheit im Bereich des Bahnhofs Eschersheim und Am Grünen Graben bewusst und er verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme ST 2651 vom 21.11.2022.
Um die Situation zu verbessern, ist geplant, im Zuge der möglichen Ersatzmaßnahme des geschlossenen Bahnübergangs einen barrierefreien Übergang zu schaffen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine barrierefreie Nachrüstung der oben genannten, schon bestehenden Brücken möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2022OFOF 401/9Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2023OMOM 3379Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“Direktanregung
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1108Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschers-heim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab