Wohnen auf dem Campus Bockenheim?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim. Es wurden bereits zahlreiche Wohnungen und Wohnheimplätze geschaffen, und es besteht eine Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem Wohnraum. Die Planung sieht vor, dass weitere Projekte erst nach dem Umzug der Universität realisiert werden können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Senckenberganlage — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Senckenberganlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
A
Zu Ziff.1: Bislang wurden auf dem Campus Bockenheim 392 Wohnungen und 238 Wohnheimplätze errichtet. Im Bereich Gräfstraße/ Sophienstraße wurden von der ABG zwischen 2012 und 2015 insgesamt 193 Wohnungen realisiert, davon 38 geförderte Wohnungen im Förderweg 2. Der Umbau des ehemaligen Philosophikums wurde 2015 genehmigt, hier entstanden 238 Einheiten, davon 32 preisgebundene Studentenwohnungen. Für das ehemalige AFE-Areal südlich der Robert-Mayer-Straße wurde 2015/2016 ein Wettbewerb durchgeführt. Hier entstanden 183 Wohnungen in einem Hochhaus. In der Oskar-Voigt-Straße hat die ABG in den letzten Jahren in ehemaligen Professorenvillen 16 Wohnungen geschaffen. Da sich der Umzug der Universität mehrfach verschoben hat, konnten bislang keine weiteren Wohnbauprojekte auf den Weg gebracht werden.
Zu Ziff. 2 + 3: Die ABG ist verpflichtet, auf dem Campus Bockenheim 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errichten. Bezogen auf das gesamte Gebiet wird die 30 Prozent Quote anteilig zu 15 Prozent im ersten und 15 Prozent im zweiten Förderweg erfüllt werden.
Zu Ziff. 4: Die Umzugsplanung der Universität geht davon aus, dass die Flächen nicht vor dem Jahr 2024 geräumt werden. Erst danach können Grundstücke gebildet und sodann für die Vergabe an Wohngruppen berücksichtigt werden.
Zu Ziff. 5: Der Bebauungsplan definiert keinen Ausschluss von Wohnbebauung an der Senckenberganlage. Er regelt, dass bei Neuerrichtung für Wohnen ein angemessener Schutz vor Lärmbelastungen vorzusehen ist. Das Gebiet westlich der Senckenberganlage ist im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt. In Mischgebieten ist zur Hälfte Wohnungsbau möglich.
Zu B:
Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße wurde vom Ortsbeirat beraten und von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen, er ist seit dem 25.02.2016 rechtskräftig. Der Bebauungsplan ist im Planungsauskunftssystems planAS des Stadtplanungsamtes online einsehbar. Damit besteht für den Ortsbeirat sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfassende Möglichkeit, sich über die städtebauliche Planung zu informieren. Die Umsetzung der Planung erfolgt durch die Grundstückseigentümer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2022OFOF 247/2Wohnen auf dem Campus Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Januar 2022OMOM 1406Wohnen auf dem Campus Bockenheim?Direktanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1104Wohnen auf dem Campus Bockenheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab