Verkehrsberuhigung Erlenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1104
Betreff: Verkehrsberuhigung Erlenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist bestrebt, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Gleichwohl ist leider noch keine abschließende Stellungnahme in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2011OFOF 12/2Verkehrsberuhigung ErlenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2011OMOM 88Verkehrsberuhigung ErlenstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierSTST 1104Verkehrsberuhigung ErlenstraßeStellungnahme
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1151Verkehrsberuhigung ErlenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab