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Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Auswirkungen der Ringstraßenbahn und der Buslinie M34. Es wird darauf hingewiesen, dass die Buslinie M34 bereits stark ausgelastet ist und eine Taktverdichtung nicht sinnvoll wäre. Zudem wird die Erhaltung von Bäumen und die Sanierung des Straßenraums thematisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Betrieb der über den Marbachweg verkehrenden Buslinie M34 ist bereits heute sehr anspruchsvoll. Einerseits befährt der Bus bei einer Fahrzeit von rund einer Stunde pro Richtung sehr unterschiedliche, teils sehr hoch ausgelastete Straßen, andererseits besteht entlang der Linie eine sehr hohe Nachfrage, weswegen die Linie fast vollständig mit Gelenkbussen und häufig im dichten 7,5-Minuten-Takt betrieben wird. In den nächsten Jahren ist mit einer weiter steigenden Nachfrage zu rechnen. Die einzige Alternative zur Ringstraßenbahn wäre daher, die vorhandene Buslinie M34 beizubehalten und ihren dichten Takt noch weiter zu verstärken, z. B. auf einen 5- oder gar 3-Minuten-Takt. Allerdings ist eine weitere Taktverdichtung bei einer so langen Linie aus Qualitätsgründen nicht sinnvoll, denn bereits heute kommt es zu einem Auflaufen von zwei Fahrzeugen und entsprechenden negativen Auswirkungen auf Pünktlichkeit und Beförderungsqualität. Unabhängig von den Planungen zur Ringstraßenbahn ist vorgesehen, dass die Linie M34 ab Dezember 2026 mit alternativ angetriebenen Bussen bedient wird. Zu
  2. Die Ringstraßenbahn und die Linie 18 zum Gravensteiner-Platz sind zwei verschiedene Linien auf unterschiedlichen Linienführungen, die im Bereich der Friedberger Landstraße einen gemeinsamen Linienabschnitt besitzen. Der Takt der Linie 18 wird somit nicht von der Ringstraßenbahn beeinflusst. Zu
  3. Wie die heutige Metrobuslinie M34 auf dem Marbachweg und der Homburger Landstraße, verkehrt auch die künftige Ringstraßenbahnlinie umsteigefrei von Eckenheim und Preungesheim nach Bornheim Mitte. Darüber hinaus ist eine Weiterführung der Ringstraßenbahnlinie bis Fechenheim vorgesehen. Zu
  4. Nach aktuellem Planungsstand können auf dem Marbachweg sowie auf der Homburger Landstraße alle Bäume erhalten werden und sogar zahlreiche zusätzliche gepflanzt werden. Zu
  5. In der Homburger Landstraße und im Marbachweg entfallen im Abschnitt des Ortsbeirats 10 nach den Planunterlagen sechs Stellplätze. Es ist davon auszugehen, dass im westlichen Marbachweg, auch ohne die Einführung der Ringstraßenbahn, in absehbarer Zeit eine umfassende Sanierung des Straßenraums mitsamt Betriebsstrecke und Verbesserungen für den Radverkehr - durch die der Wegfall von Parkplätzen resultiert - anstehen würde. Zu 6. und
  6. In diesem frühen Planungsstadium (Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel) ist es weder üblich noch sinnvoll, ein Bauphasenkonzept zu erstellen und zu terminieren. Zu
  7. Der Marbachweg wird weiterhin für den motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr zur Verfügung stehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die bestehende Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nicht vollständig aufrechterhalten lässt. Dies wird Gegenstand weiterführender Untersuchungen sein. Unabhängig davon stehen für die Ost-West-Verkehre (und umgekehrt) weiterhin die Hügelstraße sowie der Alleenring für den Motorisierten Individualverkehr zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2022OFOF 470/10Vermeidbare Belastungen der RingstraßenbahnOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Dezember 2022OAOA 288Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167Anregung
  3. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 1101Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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