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Baumsicherung vor Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrssicherung von Bäumen vor Schulen und Kindertageseinrichtungen. Es wird erläutert, dass regelmäßige Kontrollen durch externe Dienstleister durchgeführt werden, um die Sicherheit der Bäume zu gewährleisten. Bei festgestellten Schäden werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, einschließlich der Fällung und des Ersatzes von Bäumen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Grünflächenamt betreut seit vielen Jahren einen Teil des städtischen Baumbestandes hinsichtlich der Verkehrssicherung. Grundlage dafür ist eine Dienstanweisung zur Baumkontrolle, die sich nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) richtet. Städtische Schulen, städtische Kindertagesstätten sowie einige andere Institutionen werden seitens des Grünflächenamtes hinsichtlich der Kontrolle ihrer Bäume nach geltenden Normen und Regelungen sowie bei der Umsetzung der daraus resultierenden baumpflegerischen Maßnahmen unterstützt. Das Grünflächenamt veranlasst grundsätzlich mindestens eine Regelkontrolle im Jahr beim Baumbestand in Schulen und Kindertagesstätten durch externe Dienstleister. Der Zustand, sowie der sichtbarere Holzkörper, Krone und Äste werden dabei auf Schadsymptome augenscheinlich kontrolliert und diese Kontrolle wird gerichtsfest dokumentiert, ausgewertet und bei Schadfaktoren baumpflegerisch behandelt. Als letzte Konsequenz werden Bäume gefällt und ersetzt. Die Stadt hat sich in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Versicherer auf die Anwendung dieses Fachverfahren verständigt und dies mit einer Dienstanweisung dokumentiert. Alle Bäume, die im öffentlichen Baumkataster der Stadt Frankfurt am Main unter https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/stadtplan zu sehen sind, unterliegen diesen Kontrollen und damit den Maßstäben der Dienstanweisung der Stadt Frankfurt zur Baumkontrolle.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2021OMOM 7220Baumsicherung vor Schulen und KindertageseinrichtungenDirektanregung
  2. 18. Februar 2021OFOF 1060/3Baumsicherung vor Schulen und KindertageseinrichtungenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1094Baumsicherung vor Schulen und Kindertageseinrichtungen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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