Baumsicherung vor Schulen und Kindertageseinrichtungen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung aller Bäume in der Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen durchzuführen, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da ein Baum vor der Elisabethenschule gefallen ist, ohne dass Personen zu Schaden kamen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sofort eine Überprüfung aller Bäume in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen zu veranlassen.
Begründung
Am Montag, dem 8. Februar 2021, ist um 08:05 Uhr morgens ein Baum direkt vor den Eingang der Elisabethenschule gefallen. Nur dem glücklichen Zufall und dem Umstand der derzeitig sehr geringen Anzahl an Schülerinnen und Schülern in den Schulen ist es zu verdanken, dass niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist. Daher ist dringend geboten, alle Bäume in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7220Baumsicherung vor Schulen und KindertageseinrichtungenDirektanregung
- 18. Februar 2021OFOF 1060/3Baumsicherung vor Schulen und KindertageseinrichtungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1094Baumsicherung vor Schulen und KindertageseinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats