Schadstoffmessstation Am Erlenbruch
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Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Schadstoffmessstation Am Erlenbruch, da die aktuelle Messdichte im Riederwald ausreichend ist. Die Belastung durch Stickstoffdioxid wird bereits gut abgebildet, und es wird ein Rückgang der Immissionsbelastung während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels erwartet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie der Magistrat in seinem Bericht vom 04.03.2019, B 72, und in seiner Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 707, zum Etatantrag EA 301/2018 darlegt hat, erachtet er eine zusätzliche Messstation Am Erlenbruch als nicht notwendig. Dieser Sachstand gilt unverändert weiter. Die Belastung durch Stickstoffdioxid wird im Riederwald durch drei Passivsammler bereits sehr gut abgebildet, eine vergleichbare Messdichte gibt es im gesamten übrigen Stadtgebiet nicht. Von Grenzwertüberschreitungen ist in Frankfurt am Main nur das Stickstoffdioxid-Jahresmittel (40 μg/m3) betroffen. Kurzzeitspitzen führten auch an der Friedberger Landstraße nicht zur Überschreitung des Stickstoffdioxid-Stundenmittelgrenzwerts (200 μg/m3, 18 Überschreitungen pro Jahr erlaubt). Dies gilt auch für die Zeit, als die dortige Jahresmittelbelastung noch höher als heute Am Erlenbruch lag. Es besteht demnach keine Notwendigkeit zu zeitlich höher aufgelösten Messungen. Die lufthygienischen Gutachten, welche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Riederwaldtunnels erstellt wurden, prognostizieren nur geringe Einflüsse der Bautätigkeiten auf die Stickstoffdioxid-Belastung. Bei Einrichtung des Ringverkehrs für die Zeit der Realisierung des Riederwaldtunnels ist mit einem Rückgang der Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid im Bereich des Erlenbruchs zu rechnen. Während der Baustellentätigkeiten sind Immissionsspitzen bei Feinstaub zu erwarten. Ein Messkonzept mit kontinuierlichen Messungen wird derzeit durch Hessenmobil aufgestellt und mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie abgestimmt. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben. Ob und ggf. an welchen Stellen Dieselfahrverbote notwendig werden, steht derzeit noch nicht fest. Grundsätzlich gilt, dass die Zuständigkeit für lufthygienische Messungen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie liegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019OFOF 675/11Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 72Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation Am ErlenbruchEtatanregung
- 8. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1092Schadstoffmessstation Am ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab